0,0703 € / kWh
Strom selbst verbrauchen
statt für 26 ct. beim E-Werk kaufen.
Bei PV-Anlagen unter 30 kWp beträgt im Jahr 2012 die Einspeisevergütung, die der Energieversorger dem PV-Betreiber zzgl. Mehrwertsteuer zahlen muß, 0,0703 € pro 1 kWh. Anlagengrößen zwischen 30 und 100 kWp und Anlagen ab 100 kWp haben unterschiedliche, etwas geringere Vergütungssätze. In jedem Fall werden die "ersten 30 kWp" einer Anlage mit dem höchsten Satz verrechnet, und es ergibt sich für Anlagen, die größer als 30 kWp sind, ein Mischpreis.
Der Vergütungssatz wird jährlich um 5-8 % reduziert. Der in dem Jahr der Inbetriebnahme gültige Satz gilt jedoch 20 Jahre zzgl. der restlichen Monate des Jahres der Inbetriebnahme.
Fassaden-Anlagen bekommen 5 % mehr Vergütung, Freiflächenanlagen bekommen ca. 25 % weniger Vergütung als Dachanlagen.
Da bei Photovoltaikanlagen private Investoren
steuerlich wie gewerbetreibende Investoren gesehen werden, können auch
sie die bei der Anschaffung und Installation der PV-Anlage anfallende
Mehrwertsteuer zurückerhalten.
Die vom Energieversorger im Rahmen der Vergütung gezahlte Mehrwertsteuer muß im Gegenzug abgeführt werden.
z.B.
Das Erneuerebare Energien Gesetz (EEG)
Fragen zum EEG 2009 - Photovoltaik